Was ist ein Züchter ?
Ich möchte Ihnen hier die definition „Züchter“ etwas näher zu bringen.
Es gibt derzeit  2 Sorten von Züchtern welche sich jedoch grundlegend unterscheiden !

Seit 2018 müssen alle „Züchter“, egal ob mit oder ohne Papiere bei der Behörde gemeldet
sein. Auch müssen alle Zuchttiere gechippt und bei der Heimtierdatenbank registriert werden.



                        Behördlich kontrollierte und gemeldete Zucht :

Der Amtstierarzt kontrolliert ausschließlich die Tierschutz relevanten  Gegebenheiten wie
genügend Lebensraum, Futter,Toiletten sowie den optischen Gesundheitszustand der Tiere.

Seine Aufgabe ist es nicht die züchterische Tätigkeit des Züchters zu kontrollieren bzw.
zu überwachen. Hierbei werden Stammbäume, genetische Untersuchungen, Menge der Würfe
pro Katze usw. nicht kontrolliert !
Dem Züchter ist es möglich nach eigenem Ermessen seine Zucht zu betreiben
ohne die Kontrolle eines Verbandes.

Einige dieser Züchter besitzen auch Zuchttiere mit Stammbaum. Wobei es nicht nachvollziehbar
ist weshalb diese die Nachzuchten ohne Stammbaum abgeben da der Preis für einen
Stammbaum, je nach Verein, sich zwischen 10 und 25 € bewegt. Für den Liebhaber ist der Stammbaum
im Grunde nur eine Geburtsurkunde welche besagt, dass es sich auch um reinrassiges Tier dieser Rasse
und nicht um einen Mischling handelt !

Für den Züchter ist der Stammbaum  aber ein wichtiges Standbein seiner Zucht , denn ohne Diesen bleiben ihm
alle Informationen, welche für die Zucht von Bedeutung sind verborgen !
Oft liegt es daran das diese Stammbäume nicht anerkannt sind , da unvollständig oder
sie stammen von einem nicht anerkannten Zuchtverband.
Ein Stammbaum dient dazu Verwandschaftsverhältnisse sowie auch genetisch belastete Tiere zu erkennen.


Auch stimmt es nicht das man bei Vereinzugehörigkeit seine Tiere zwingend auf Shows
ausstellen  muss ! ( Kommt immer auf den jeweiligen Verein an )
Behördlich kontrollierte ,gemeldete Zucht mit Vereinszugehörigkeit :
Auch hier kontrolliert der Amtstierarzt die örtlichen Gegebenheiten,  welche für die
züchterische Tätigkeit im Rahmen des Tierschutzes Relevanz haben.

Der Zuchtverband führt ein Zuchtbuch wo alle Zuchtkatzen und deren Nachkommen
registriert werden. Er stellt Stammbäume aus bestätigt somit die Rassereinheit.
Ein Rassetier ohne Stammbaum entspricht lediglich dem „Wunschdenken“ des Züchters !


*   Zucht ist nur mit vollständigen korrektem Stammbaum möglich (Rassereinheit !)
*   Jeder Wurf muss gemeldet werden
*   Pro Kätzin sind in 2 Jahren max.3 Würfe zulässig
*   Jungtiere müssen mind.2 x Katzenseuche/Katzenschnupfen geimpft werden
    Abgabe der Jungtiere erst ab der 12. Lebenswoche
*   Bei Problemen mit dem Züchter kann sich der  Käufer an den Verein wenden.
*   Kätzinnen dürfen frühestens mit 10 Monaten eingedeckt werden
*   Zuchttiere können aufgrund der genetischen Kenntnisse (Stammbaumforschung)
     rechtzeitig aus der Zucht genommen werden, bzw. wird es verhindert das belastete Tiere
    erst gar nicht zu Zucht eingesetzt werden.
Schlussendlich sei noch zu bemerken, das Erbkrankheiten Untersuchungen ( Schall/Röntgen)
wie auch genetische Tests nur zum Teil zwingend von den Vereinen vorgeschrieben werden
( Vom Amtstierarzt gar nicht ).

Deshalb obliegt es dem jeweiligen Züchter in seiner Verantwortung diese durchzuführen.
Hierbei ist es wichtig nicht nur Gen Tests ( nicht immer aussagekräftig !) sondern auch Schalluntersuchungen
zu machen.  Diese Test jedoch sind das „Um und Auf“ bei jeder einer verantwortungsvollen Zucht !